VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER KVK Hydra Klov A/S
Geltend ab 1. Dezember 2021
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Maschinen und sonstigen mechanischen, elektronischen Geräten (NL 92), einschließlich der vorliegenden Änderungen und Hinzufügungen, gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen u. dgl. m. betreffend die Produkte („Produkte“), die die KVK Hydra Klov A/S, CVR-Eintragungsnummer 38 78 60 59 („Verkäufer“) dem Kunden („Käufer“) anbietet und verkauft, es sei denn, Anderes wurde mit dem Verkäufer im Voraus schriftlich vereinbart.
Ist der Einbau Bestandteil einer Lieferung seitens des Verkäufers, so gelten die NLM 94 mit den vorliegenden Änderungen und Hinzufügungen.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen“) haben Vorrang vor den NL 92 sowie den NLM 94 und sind Bestandteil sämtlicher der vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge. Sie gelten ungeachtet etwaiger zusätzlicher bzw. zuwiderlaufender, in Bestellungen oder anderweitiger Kommunikation des Käufers angeführten Bedingungen. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende bzw. diese ergänzenden Bestimmungen gelten nur in dem Maße, in dem der Verkäufer diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.
Die dänische Fassung dieser Bedingungen hat bei Zweifeln betreffend ihre Auslegung vor Übersetzungen in andere Sprachen den Vorrang.
In diesen Bedingungen werden Verkäufer und Käufer gemeinsam als „Parteien“ bzw. jeweils für sich als „Partei“ bezeichnet.
2. Preise
Wenn keine anderslautenden, konkreten Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich sämtliche Preisangaben des Verkäufers in dänischen Kronen und zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht sowie sonstiger Abgaben und Steuern.
Treten bis zur Lieferung Preissteigerungen ein, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf, höhere Rohstoffpreise, tarifliche Arbeitsentgelte, Arbeitgeberbeiträge jeglicher Art, Steuern auf Waren, Zolltarife, Ein-/Ausfuhrabgaben sowie Erhöhungen des Wechselkurses der dänischen Krone oder sonstiger Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, so ist der Verkäufer in Bezug auf die vereinbarte Lieferung berechtigt, den Preis dem Kunden gegenüber entsprechend anzuheben.
3. Aufträge und Angebote
Der Käufer erteilt dem Verkäufer Kaufaufträge. Sämtliche der vom Käufer erteilten Kaufaufträge müssen mindestens Angaben zu Produkttyp und -menge, Lieferort sowie dem bevorzugten Liefertermin enthalten. Vom Verkäufer etwa unterbreitete Angebote sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Angebots durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Angebote automatisch.
Der Verkäufer ist berechtigt, Verträge von der Bedingung abhängig zu machen, dass der Käufer eine positive Bankauskunft, Bankgarantien oder entsprechende Sicherheiten betreffend Zahlung vorlegt.
Unter allen Umständen ist der Verkäufer erst mit seiner Auftragsbestätigung und/oder schriftlichen Vertragsannahme an den endgültigen Vertrag gebunden. Sämtliche Angaben betreffend Produktdaten, Preislisten, Lieferort und -termin u. dgl. m. sind nur in dem Maße verbindlich, in dem in der Auftragsbestätigung und/oder der Annahme ausdrücklich auf
diese Bezug genommen wird.
Möchte der Käufer nach Vertragsschluss Spezifikationen betreffend die Vereinbarung ändern, so erfordert dies in jedem Fall das Akzept durch den Verkäufer, wobei ein Vertragszusatz zu erstellen ist, aus dem die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung hervorgehen, darunter etwa die Änderung von Preisen, Lieferterminen u. a. m.
4. Zwischenverkauf
Bis zum Abschluss eines verbindlichen Vertrags zwischen den Parteien, siehe Ziffer 3 dieser Bedingungen, ist der Verkäufer ohne Zustimmung des Käufers berechtigt, betreffend die dem Käufer angebotenen Lieferungen mit Dritten zu kontrahieren mit der Wirkung, dass das dem Käufer vom Verkäufer unterbreitete Angebot ohne weitere Kosten für den Verkäufer nichtig wird.
5. Stornierung von Aufträgen
Der Käufer kann einen abgeschlossenen Kaufvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer und in jedem Fall gegen Zahlung der angefallenen Kosten und Verluste wie vom Verkäufer ermittelt stornieren.
6. Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung und dem von den Parteien vereinbarten Lieferplan.
Änderungen von Kaufaufträgen sind erst nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
Der Käufer akzeptiert, dass Änderungen von Kaufaufträgen den Aufschub des Liefertermins zur Folge haben können. Für einen Aufschub, der in Änderungen des Kaufauftrags bzw. anderweitigen beim Käufer eintretenden Umständen begründet ist, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
Eine Lieferung bis zu vier Wochen nach vereinbartem Liefertermin gilt als rechtzeitige Lieferung. Allerdings hat der Verkäufer den Käufer über Änderungen des erwarteten Liefertermins zu informieren, sobald er Kenntnis von Umständen erlangt, welche eine Änderung des Liefertermins bewirken.
Wurde eine Lieferklausel vereinbart, so ist diese in Übereinstimmung mit Incoterms 2020 auszulegen.
Wurde keine spezifische Lieferklausel vereinbart, so erfolgt die Lieferung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms 2020 an dem vom Verkäufer bezeichneten Ort.
7. Rückware
Unbenutzte, unbeschädigte Standardware wird ausschließlich nach entsprechender vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Ebenso erfolgt die Rücknahme von Sonderanfertigungen nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer.
8. Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht
Verkaufte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur angemessenen Versicherung der gelieferten Produkte verpflichtet, darunter gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden.
Der Käufer hat auf Veranlassung des Verkäufers dabei mitzuwirken, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Eigentumsrechte des Verkäufers an den Produkten zu ergreifen.
Der Gefahrenübergang nach Ziffer 6 bleibt vom Eigentumsvorbehalt unberührt.
Geistige Eigentumsrechte an verkauften Produkten gehen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung auf den Käufer über. Der Verkäufer oder sein Software-Anbieter halten das volle Urheberrecht an der Software, die Bestandteil des Liefergegenstands ist.
9. Zahlung
Die Zahlung versteht sich netto Kasse bei Lieferung, siehe Ziffer 6, es sei denn, anderes wurde schriftlich vereinbart oder geht aus der Rechnung des Verkäufers hervor.
Ungeachtet der Zahlungsweise gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist.
Bei Aufschub der Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer Zahlung zu leisten, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt, es sei denn, anderes ist mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart.
Ist der Käufer mit der Zahlung oder Leistung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug, so ist der Verkäufer nach diesbezüglicher schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten so lange zu unterlassen, bis der Käufer die Zahlung bzw. vereinbarte Sicherheit leistet.
Hat der Käufer den fälligen Betrag nach drei Monaten weiterhin nicht gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten, woraufhin der Verkäufer, über Verzugszinsen und Beitreibungskosten nach Maßgabe dieser Ziffer hinaus, für den ihm entstandenen Schaden Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Schadensersatz kann die vereinbarte Kaufsumme nicht übersteigen.
Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, die der Verkäufer nicht schriftlich anerkannt hat.
Auch steht dem Käufer aufgrund von Gegenforderungen jeglicher Art an keinem Teil der Kaufsumme ein Einbehaltungsrecht zu.
Wird bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, so laufen Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent pro angefangenen Monat auf, wie auch der Verkäufer Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Beitreibungskosten hat.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung für eine oder mehrere Lieferungen nicht nach oder hat er anderweitig eine Verletzung der mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge zu vertreten, so ist der Verkäufer berechtigt, jegliche weitere Lieferung auf den betreffenden Auftrag sowie auf sämtlichen sonstigen Aufträgen so lange zurückzuhalten, bis der Käufer Zahlung leistet. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten und jedweden Kaufauftrag zu stornieren bzw. zu unterbrechen, wodurch das gesamte Guthaben des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig wird.
Der Verkäufer ist, ungeachtet Fälligkeit, jederzeit zur Aufrechnung jeglicher Forderungen des Käufers ihm gegenüber gegen jegliche seiner Forderungen dem Käufer gegenüber berechtigt.
10. Lieferzeit, Verspätung
Haben die Parteien anstelle eines spezifischen Liefertermins einen Lieferzeitraum angegeben, in welchem die Lieferung zu erfolgen hat, so gilt dieser Zeitraum als begonnen, sobald der Vertrag geschlossen und sämtliche vereinbarten, dem Käufer obliegenden Vorbedingungen erfüllt sind, beispielsweise offizielle Formalitäten bzw. bei Vertragsschluss etwa zu
leistende Zahlungen und Sicherheiten.
Sofern für den Verkäufer absehbar ist, dass er das Produkt nicht rechtzeitig wird liefern können, hat er den Käufer unverzüglich schriftlich unter Angabe der diesbezüglichen Ursache hiervon in Kenntnis zu setzen und, soweit möglich, über den möglichen Zeitpunkt zu informieren, an dem die Lieferung voraussichtlich wird erfolgen können.
Unterlässt der Verkäufer eine solche Benachrichtigung, so hat der Käufer Anspruch auf Ersatz jener Mehrkosten, die vermieden hätte, wäre ihm eine solche Benachrichtigung zugegangen.
Ist die Verspätung der Lieferung einem der unter Ziffer 15 genannten Umstände zuzuschreiben oder in Handlungen bzw. Unterlassungen des Käufers begründet, darunter in der Unterbrechung der Vertragserfüllung, oder einem jeglichen sonstigen Umstand, der auf den Käufer zurückzuführen ist, so ist der Verkäufer in einem in Anbetracht der gesamten
Umstände angemessenen Maße berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern. Das gilt ungeachtet dessen, ob die Ursache für die Verspätung vor oder nach dem vereinbarten Liefertermin eintritt.
Eine antizipierte Nichteinhaltung berechtigt den Käufer nicht vom Vertrag der Parteien zurückzutreten.
Hat der Verkäufer das Produkt aus Gründen, die nicht vom Käufer nicht vertreten sind, nicht innerhalb von spätestens zwei Wochen nach vereinbartem Liefertermin geliefert und ist innerhalb einer angemessenen Frist von weiteren zwei Wochen keine Lieferung erfolgt, so hat der Käufer ab Ende dieser zweiwöchigen Frist Anspruch auf eine Vertragsstrafe, es sei denn, der Vertrag oder diese Bedingungen sehen etwas anderes vor.
Die Vertragsstrafe beträgt 0,5 Prozent der vereinbarten Kaufsumme für jede ganze Woche, während der die Verzögerung andauert. Die Vertragsstrafe kann höchstens 7,5 Prozent der vereinbarten Kaufsumme ausmachen.
Ist nur die Lieferung eines Teils des Produkts verspätet, so ist die Vertragsstrafe für jenen Teil der vereinbarten Kaufsumme zu ermitteln, der auf den Teil des Produkts entfällt, der aufgrund des Lieferverzugs nicht wie von den Parteien vorausgesetzt in Betrieb genommen werden kann.
Die Vertragsstrafe wird bei schriftlicher Zahlungsaufforderung des Käufers fällig, frühestens jedoch nach erfolgter vollständiger Lieferung bzw. bei Vertragsrücktritt.
Der Käufer verwirkt seinen Anspruch auf Vertragsstrafe, wenn er diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt geltend gemacht hat, in dem die Lieferung hätte erfolgen sollen.
Ist der Lieferverzug derart beschaffen, dass der Käufer berechtigt ist, die höchste Vertragsstrafe wie vorstehend angeführt geltend zu machen, und wird das Produkt weiterhin nicht geliefert, so ist der Käufer berechtigt, Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Nachfrist zu verlangen, die nicht kürzer sein kann als eine Woche.
Liefert der Verkäufer innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht, und ist diese Nichtlieferung nicht in vom Käufer zu vertretenden Umständen begründet, und liegt kein Fall von Höherer Gewalt vor, siehe Ziffer 15, so kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer für jenen Teil des Produkts vom Vertrag zurücktreten, der von der Verspätung betroffen ist und den er aufgrund der Nichtlieferung seitens des Verkäufers nicht wie von den Parteien vorausgesetzt in Betrieb nehmen kann.
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so ist er für den Schaden, der ihm durch den Lieferverzug seitens des Verkäufers entstanden ist, zu Schadensersatz berechtigt, wobei der Verkäufer jedoch ausschließlich für direkte Schäden haftet. Der Verkäufer ist somit unter keinen Umständen schadensersatzpflichtig für Betriebsausfälle, Zeitverluste, Gewinnausfälle oder sonstige aufgrund des Verzugs entstandene indirekte Schäden; mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Allerdings kann die gesamte Schadensersatzhaftung des Verkäufers – einschließlich der zu leistenden Vertragsstrafe, siehe oben – in keinem Fall 15 Prozent jenes Teils der vereinbarten Kaufsumme betragen, der auf den Teil des Produkts entfällt, der Ursache für den Vertragsrücktritt ist.
Die Vertragsstrafe und das Recht auf Vertragsrücktritt mit begrenztem Schadensersatz sind die einzigen Rechte, die der Käufer infolge einer verspäteten Lieferung bzw. eines Lieferverzugs dem Verkäufer gegenüber geltend machen kann.
Sämtliche sonstigen Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund einer solchen Verspätung bzw. eines solchen Verzugs sind ausgeschlossen. Demzufolge ist es dem Käufer im Falle von Teillieferungen bzw. der Verspätung einzelner Lieferungen nicht zusätzlich möglich, von früheren oder späteren Kaufaufträgen zurückzutreten.
Sofern für den Käufer absehbar ist, dass er die Lieferung des Produkts zum Liefertermin nicht wird annehmen können, hat er den Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Angabe der diesbezüglichen Ursache vom Annahmeverzug in Kenntnis zu setzen und, soweit möglich, über den möglichen Zeitpunkt zu informieren, an dem er die Lieferung voraussichtlich
wird annehmen können.
Nimmt der Käufer die Lieferung zum Liefertermin nicht an oder verspätet sich eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so hat der Käufer dessen ungeachtet den bei Lieferung fällig werdenden Teil der Kaufsumme zu zahlen, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt. Der Verkäufer hat für die Verwahrung des Produkts auf Rechnung und Gefahr des Käufers Sorge zu tragen. Auf entsprechende Aufforderung des Käufers hat der Verkäufer das Produkt zudem auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Sofern die Nichtannahme der Lieferung durch den Käufer nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die in Ziffer 15 genannt sind, kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung an den Käufer verlangen, dass der Käufer die Lieferung innerhalb einer letzten angemessenen Nachfrist annimmt.
Unterlässt der Käufer – aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – die Lieferannahme innerhalb dieser Nachfrist, so ist der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung zum ganzen oder teilweisen Vertragsrücktritt berechtigt. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Nichteinhaltung seitens des Käufers entstandenen Schadens, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf, Folgeschäden oder indirekte Schäden.
11. Mängel und Reklamation
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung und spätestens im Zusammenhang mit dem ersten Test zu prüfen. Reklamationen betreffend Lieferungen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Der Käufer kann sich nicht auf Mängel berufen, die er bei Inaugenscheinnahme wie oben dargelegt festgestellt hat bzw. hätte feststellen müssen und nicht schriftlich reklamiert hat. Der Verkäufer kann sich jederzeit darauf berufen, dass die verspätete Reklamation des Käufers nicht rechtzeitig erfolgt ist, und zwar auch dann, wenn er hinsichtlich der betreffenden Mängel mit dem Käufer bereits in Verhandlung stehen sollte.
Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Reklamation des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beseitigen, und zwar nach eigener Wahl durch (i) Ersatzlieferung, (ii) Nachbesserung, (iii) verhältnismäßige Minderung der Kaufsumme oder (iv) eine Kombination dieser Abhilfemaßnahmen. Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Mangel sind hiernach vollständig und endgültig abgegolten. Beseitigt der Verkäufer den Mangel in Überstimmung mit dem Vorstehenden innerhalb einer angemessenen Frist und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Reklamation des Käufers beim Verkäufer nicht, so kann der Käufer für die Mängelbeseitigung eine Nachfrist setzen, die mindestens eine Woche betragen muss. Beseitigt der Verkäufer den Mangel innerhalb dieser Nachfrist nicht, so ist der Käufer berechtigt, vom Kauf des betroffenen Produkts zurückzutreten und die Rückerstattung der geleisteten Kaufsumme zu verlangen.
Über die vorstehend dargelegten Abhilfemaßnahmen hinaus kann der Käufer keine weiteren Ansprüche anlässlich mangelhafter Lieferung geltend machen, und er kann demnach über den hinsichtlich der Kaufsumme des betreffenden Produkts geleisteten Schadensersatz hinaus keinen Schadensersatz für etwaige weitere Schäden verlangen. Auch kann der Käufer wegen mangelhafter Lieferung nicht von früheren oder späteren Kaufaufträgen zurücktreten.
Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsausfälle, Zeitverluste, Gewinnausfälle oder sonstige aufgrund von Mängeln entstehende indirekte Schäden; mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Anweisung des Verkäufers durch den nächstgelegenen Händler. Die dem Käufer in diesem Zusammenhang etwa entstehenden Kosten sind für den Verkäufer nicht von Belang und ausschließlich vom Käufer zu zahlen.
Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich allein auf innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung des Produkts nachgewiesene Mängel.
12. Produkthaftung
Der Käufer hat den Verkäufer in dem Maße schadlos zu halten, in dem der Verkäufer Dritten gegenüber für Schäden oder Verluste haftbar gemacht wird, für die der Verkäufer dem Käufer gegenüber nach Absatz zwei und drei dieser Ziffer nicht haftbar ist.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für nachstehende durch das Produkt (die Lieferung) verursachte Schäden:
· Schäden an Immobilien, Schiffen oder beweglichen Sachen, die entstehen, während sich das Produkt (die Lieferung) im Besitz des Käufers befindet
· Schäden an Produkten, die vom Käufer gefertigt oder die mit Produkten des Käufers verbunden sind sowie jene durch die Produkte des Käufers verursachten Schäden an Immobilien, Schiffen oder beweglichen Sachen, die auf die von diesem Vertrag umfassten Produkte zurückzuführen sind.
In keinem Fall haftet der Verkäufer für unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf, Betriebsausfälle, entgangene Gewinne und andere direkte und indirekte Verluste – wobei mit dieser Auflistung kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird aufgrund von Schäden, die von den Produkten (der Lieferung) verursacht sind.
Die genannten Haftungsausschlüsse des Verkäufers gelten nicht, sofern dem Verkäufer hinsichtlich des betreffenden Schadens grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder Fehler nachgewiesen werden können.
Ist der Verkäufer für einen Schaden, welcher durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurde, zu Schadensersatz verpflichtet, so kann der Schadensersatzbetrag den Rechnungswert, höchstens jedoch DKK 5.000.000, nicht übersteigen.
Der Verkäufer haftet nicht für Personenschäden des Käufers bzw. seiner Mitarbeiter oder Personenschäden Dritter, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Personenschaden auf grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers zurückzuführen ist.
Sollten Dritte einer der Parteien gegenüber nach dieser Ziffer Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, so hat die Partei die andere Partei diesbezüglich sofort in Kenntnis zu setzen. Eine derartige Inkenntnissetzung befreit den Käufer nicht davon, erforderliche Maßnahmen zur Schadensabwehr oder -minderung zu ergreifen.
Verkäufer und Käufer sind gegenseitig verpflichtet, die Erhebung einer Klage gegen sie bei dem Gericht bzw. Schiedsgericht zu akzeptieren, welches für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweilige Partei wegen eines angeblich durch ein fehlerhaftes Produkt (eine fehlerhafte Lieferung) verursachten Schadens oder Verlustes
zuständig ist.
Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist die Haftung zwischen Käufer und Verkäufer untereinander jedoch stets von einem Schiedsgericht nach Ziffer 18 zu entscheiden.
Der Käufer kann gegenüber Personen, die vom Verkäufer beauftragt sind, sei es Mitglieder der Unternehmensführung, Angestellte, Arbeiter oder andere, keinen Anspruch auf Schadensersatz erheben, und verpflichtet sich diesen gegenüber zur Schadloshaltung, sollten den betreffenden Personen gegenüber derartige Schadensersatzansprüche seitens Dritter erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer gegen etwaige Ansprüche Dritter aus Produkthaftung schadlos zu halten, sofern sich diese Ansprüche auf gelieferte Produkte beziehen, für die der Verkäufer nach den vorstehenden Bestimmungen nicht haftbar ist.
13. Produktinformation und Beraterhaftung
Vom Verkäufer vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigte Zeichnungen, Spezifikationen und dergleichen mehr verbleiben das Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben und auch ansonsten nicht missbräuchlich genutzt werden. Alle in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Bildermaterial und Preislisten betreffend Gewicht, Abmessung, Kapazität, Preis, technische und anderweitige Daten gemachten Angaben sind als ungefähr und unverbindlich zu betrachten, und der Verkäufer kann für etwaige in diesem Material enthaltene Fehler oder Falschauslegungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Solche Angaben sind nur in dem Maße verbindlich, in dem im Vertrag ein ausdrücklicher Hinweis auf diese enthalten ist. In jedem Fall werden Änderungen und dergleichen mehr von technischen Spezifikationen u. a. m. vorbehalten.
14. Haftung für Sachschäden vor Lieferung
Der Verkäufer ist nur dann für einen vor Lieferung der Produkte am Eigentum des Käufers entstehenden Schaden haftbar, wenn nachweisbar ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder Personen, für welche dieser verantwortlich ist, verursacht worden ist. Die Haftung des Verkäufers für unmittelbare Schäden am Eigentum des Käufers kann im keinem Fall DKK 1.000.000 übersteigen. Allerdings ist der Verkäufer nicht schadensersatzpflichtig für Schäden an Eigentum und/oder beweglichen Sachen des Käufers, die in den Geltungsbereich einer vom Käufer gezeichneten Versicherung bzw. einer gewöhnlichen Gebäude- und/oder Feuerversicherung fallen.
Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsausfälle, Verdienstausfälle, Zeitverluste, entgangene Gewinne oder anderweitige durch solche Schäden verursachte indirekte Verluste – mit dieser Auflistung wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
15. Höhere Gewalt
Jede Partei ist zur Unterbrechung der Erfüllung ihrer Vertragspflichten in dem Maße berechtigt, in dem die Erfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert oder unzumutbar ist, darunter auch, jedoch nicht beschränkt auf: Arbeitskonflikt und jeglicher sonstiger Umstand, auf den die Parteien keinen Einfluss haben, wie etwa Feuer, Krieg, umfangreiche militärische Mobilmachung, Aufruhr, Requirierung, Beschlagnahmung, Embargo, Restriktionen bei der Nutzung von Treibstoffen, Währungs- und Exporteinschränkungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, extreme
Naturphänomene, Terrorhandlungen sowie mangelhafte bzw. verspätete Lieferungen vonseiten Zulieferern, die den in dieser Ziffer genannten Um- ständen geschuldet sind. Diese Auflistung ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen.
Die sich auf einen Umstand höherer Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die voraussichtliche Beendigung des Umstands zu informieren. Wenn eine Partei die Übermittlung einer solchen Mitteilung unterlässt, hat die andere Partei Anspruch auf Erstattung jener ihr entstehenden Mehrkosten, die sie
vermieden hätte, hätte sie eine solche Mitteilung erhalten.
Hindert ein Umstand höherer Gewalt den Käufer an der Erfüllung seiner Pflichten, so hat er dem Verkäufer die Kosten zu erstatten, die diesem aus der Sicherung und dem Schutz des Produkts entstehen.
Jede Partei ist ungeachtet der Bestimmungen dieser Bedingungen im Übrigen zum Vertragsrücktritt durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei berechtigt, sofern die Erfüllung des Vertrags gemäß Ziffer 15 für die Dauer von über sechs Monaten unterbrochen wird.
16. Geistiges Eigentum
Sämtliche geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an den vom Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags der Parteien entwickelten Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Copyrights sowie an dem vom Verkäufer dabei gewonnen Knowhow u. a. m. verbleiben stets das ausschließliche Eigentum des Verkäufers.
Mit der Lieferung der Produkte erfolgt keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum. Demzufolge behält der Verkäufer in Bezug auf das Produkt sämtliche geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte, darunter Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Copyrights, Knowhow u. a. m., und sämtliche vom Verkäufer in Bezug auf das Produkt erstellte Dokumentation bleibt das ausschließliche Eigentum des Verkäufers; der Käufer hat diese Rechte, ungeachtet ob diese eingetragen sind oder nicht, jederzeit zu respektieren. Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Verkäufer und/oder sein Software-Anbieter das volle Urheberrecht an der Software hält, sofern eine solche Software Bestandteil des Gelieferten ist. Dementsprechend hält auch der Käufer die geistigen Eigentums- und sonstigen Schutzrechte aufrecht, die er dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte etwa bereitgestellt hat, darunter auch das Recht an etwaigen dem Verkäufer betreffend das Produkt zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Spezifikationen u. a. m.
17. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Verkäufer kann ohne die Zustimmung des Käufers sämtliche Rechte und Pflichten aus mit dem Käufer geschlossenen Verträgen, darunter aus angenommenen Aufträgen, übertragen.
Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
Ferner ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag der Parteien durch schriftliche Mitteilung an den Käufer berechtigt – jedoch nicht verpflichtet – wenn beim Käufer, sofern dieser eine juristische Person ist, ein Beherrschungswechsel erfolgt. Unter Beherrschung ist Folgendes zu verstehen: (i) Verkauf oder anderweitige Übertragung von über 50 Prozent des Buchwerts (ermittelt auf der Grundlage einer einzelnen oder einer Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen) der Vermögenswerte des Käufers, (ii) Verschmelzung oder ähnliche Umstrukturierung, (iii) Übertragung von mindestens 50 Prozent der Stimmrechte im Käuferunternehmen bzw. anderweitige Übertragung des beherrschenden Einflusses im Käuferunternehmen (basierend auf einer einzelnen oder
einer Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen), und (iv) jede sonstige Übertragung oder Reihe aufeinanderfolgender Übertragungen, die in wesentlichem Maße das gleiche Resultat zur Folge haben wie vorstehend unter (i)-(iii) dargelegt.
18. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen, der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und eine jede diesbezügliche Streitigkeit bzw. Uneinigkeit unterliegen dänischem Recht mit Ausnahme der im dänischen Recht vorgesehenen Regeln zu internationalem Privatrecht und CISG.
Sollten sich Streitigkeiten zwischen den Parteien ergeben, so ist in jedem Fall eine einvernehmliche Beilegung durch loyale Verhandlungen, darunter Verhandlungen der Unternehmensleitungen der beiden Parteien, anzustreben.
Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die durch die Verhandlungen der Parteien nicht beigelegt werden können, sind nach Wahl des Verkäufers entweder (i) im Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht nach den für die Einleitung von Schiedsverfahren einschlägigen Vorschriften oder (ii) von den ordentlichen dänischen Gerichten mit dem Gericht Retten i Esbjerg als erster Instanz endgültig zu entscheiden.
Betreffend Schadensersatzforderungen wegen behaupteter Produkthaftung wird auf Ziffer 12 – Produkthaftung verwiesen.
19. Änderung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
In Dauerschuldverhältnissen ist der Verkäufer berechtigt, seine jeweils geltenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unter
Wahrung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu ändern, wonach die neue Fassung gültig ist.
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20. Besondere Bedingungen für über den Webshop verkaufte Konferenzdienstleistungen
20.1 Klare Informationen
Vor dem Kauf erhält der Kunde umfassende Informationen über Inhalt, Termin, Ort (physisch oder online), Preis und Dauer der Konferenz.
20.2 Zahlung und Zahlungsmethoden
Die Zahlung erfolgt online bei der Anmeldung. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Visa, Mastercard und Dankort. Der Kunde erhält unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung eine Bestätigung.
20.3 Zeitpunkt der Abbuchung
Die Abbuchung vom Konto des Karteninhabers erfolgt bei abgeschlossener Anmeldung, sofern auf der jeweiligen Anmeldeseite nichts anderes angegeben ist.
20.4 Stornierung und Nichterscheinen
Stornierungen müssen schriftlich an kvk@kvk.dk erfolgen. Bei Stornierung mehr als 14 Tage vor der Konferenz wird der gesamte Betrag zurückerstattet. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor der Konferenz oder bei Nichterscheinen wird der volle Preis berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Verantwortung des Verkäufers für etwaige Rückerstattungen ergibt sich aus der Bestätigung.
20.5 Widerrufsrecht
Konferenzen, die an einem festen Datum stattfinden, sind gemäß der Verbraucherrechterichtlinie (Artikel 16 Buchstabe l) vom Widerrufsrecht ausgenommen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde mit dem Wegfall des Widerrufsrechts einverstanden.
20.6 Beschwerdeverfahren
Beschwerden bezüglich der Konferenzdienstleistung sind schriftlich an kvk@kvk.dk zu richten. Beschwerden werden so schnell wie möglich bearbeitet. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wird auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU verwiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
20.7 Missbrauch von Zahlungskarten
Bei Verdacht auf Missbrauch von Zahlungskarten behalten wir uns das Recht vor, Transaktionen abzulehnen oder zu stornieren. Alle Verdachtsfälle von Kartenmissbrauch werden der Polizei gemeldet. Im Falle unbefugter Kartennutzung sollte der Karteninhaber unverzüglich seine Kartenausgabestelle kontaktieren.
Wir verwenden sichere Zahlungssysteme und befolgen die geltenden Vorschriften für sichere Kartenzahlungen.